Karate-Club-Nippon Zeltlager in Bokensdorf

Zeltlager-Info

Karate Club Nippon
Karate Club Nippon

Am 09 und 10. Juni 2018 findet das diesjährige Zeltlager statt.

Ablauf/Programm  (kleine Abweichungen vor Ort sind möglich)

Datum, Uhrzeit, Aktion

Samstag, 09.06.2018, ab 10:00 Uhr, Eintreffen, Zeltaufbau

12:00 –  13:00 Uhr Snack

13:45 Uhr Fototermin

ab 14:00 Uhr Training:

bei gutem Wetter alle gemeinsam

bei schlechtem Wetter in zwei Gruppen

ab 16:30 Uhr Parcours-Spiele  u. kleine Wettkämpfe

Malwettbewerb

ab 18:00 Uhr gemeinsames Grillen

ab 20:00 Uhr zur freien Verfügung

22:00 Uhr Filmabend und/oder Nachtwanderung (bei gutem Wetter)

danach: Nachtruhe

Sonntag, 10.06.2018, 07:00 Uhr

Wecken, Lauftraining

08:00 Uhr, gemeinsames Frühstück

09:00 Uhr, Prüfungsabnahme

ab 11:00 Uhr, Zeltabbau, Ausklang


Nachfolgende Seite beachten!!!

Mitzubringen sind:

Karate-Gi, Sportsachen

Schutzausrüstung (für Kumite-Aktive)

Karate-Pass (für die Prüflinge)

Badesachen

Sport-/Laufschuhe

Besteck und Trinkbecher (keine Teller), sowie persönliche Sachen (Handtücher, Waschzeug pp.)

Hinweis und Zustimmungserklärung

Eine schriftliche Anmeldung per email oder auf dem Anmeldeformular bis spätestens 02. Juni  ist zwingend erforderlich, damit wir planen können.  Nach dem 02.06. eingehende Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. Mit der Anmeldung und Teilnahme am Zeltlager als Teilnehmer, Betreuer oder Zuschauer wird das Einverständnis zur späteren Veröffentlichung von Fotos/Film erteilt.

Hinweis für die Eltern:

Bitte teilt unbedingt mit, wenn ein Kind unter Allergien (bezogen auf Speisen) leidet.

Sind Vegetarier zu berücksichtigen?

Über mitgebrachte Beilagen zur Ergänzung unseres Essens würden wir uns freuen.

Von teilnehmenden Nicht-Mitgliedern des K.C. Nippon erheben wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5,– Euro (Kinder) bzw. 10,– Euro (Erwachsene). Wir bitten um Verständnis hierfür.

Haftungsausschluss:

Der Verein lehnt jegliche Haftung für Körper- bzw. Sachschäden während des Zeltlagers ab. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Kontaktdaten unter: www.kc-nippon.de

Anmeldeformular

Übersicht der Wahllokale im Boldecker Land

Wahllokale zur Landtagswahl am 15.10.2017

Musterstimmzettel zur Landtagswahl im Wahlkreis 5 Gifhorn-Nord/Wolfsburg.

Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen

Erläuterung:

Alle Wahllokale in der Samtgemeinde Boldecker Land sind nicht Null-Barrierefrei. Die Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den ungehinderten Zugang zum Wahllokal (rollstuhlgerecht)

Junge Gesellschaft Bokensdorf

Gemeinderat will die Gründung eines Bokensdorfer Jugendvereins fördern.

In der letzten Ratssitzung der Gemeinde Bokensdorf wurde auf Anfrage vom Ratsherrn Norbert Schulze (Grüne) die Förderung zur Gründung einer Jungen Gesellschaft Bokensdorf angesprochen.

Ziel soll es sein, die dörfliche Gemeinschaft der verschiedenen Ortsteile zu fördern. Schulze war selber in seiner Jugend bei der Gründung der Jungen Gesellschaft Jembke dabei, welche bis heute das kulturelle Leben in der Gemeinde bereichert.

Gemeindebüro

Aufruf zur Gründung einer Jungen Gesellschaft Bokensdorf

Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus Bokensdorf welche Interesse an der Neugründung bzw. Wiederbelebung einer „Jungen Gesellschaft Bokensdorf“ haben, können sich direkt im Gemeindebüro oder per E-Mail unter post [at] gemeinde-bokensdorf.de melden. Wenn sich genügend Personen melden, dann soll bei der kommenden Ratssitzung über die Unterstützung bei der Vereinsgründung und einem Startkapital beraten werden.

Planfeststellungsverfahren zum geplanten A39-Neubau im Mai

Erneutes Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Weyhausen bis Ehra im Mai 2017

Vom 03. Mai bis zum 2. Juni werden die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau der Autobahn A39 öffentlich im Rathaus der Samtgemeinde ausgelegt. Die erste Auslegung erfolgte 2014. Im Rahmen eines Erörterungstermins im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass die damals ausgelegten Unterlagen überholt waren. Somit basierten alle Einwendungen auf veralteten Daten.

2014 gab es 2000 Einwendungen zur A39 im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land
2000 Einwendungen zur A39 waren es 2014

Nun müssen die betroffenen Bürger*innen und Verbände erneut Einwendungen für das Planfeststellungsverfahren erstellen um ihre Rechte zu sichern.

Die geänderten Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit
vom 3.5. 2017 bis zum 2.6.2017 einschließlich bei der Samtgemeinde Boldecker Land während der Dienststunden

Montags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.

Zusätzlich ist die Einsicht nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 05362/9781-12 oder 05362/9781-0) auch außerhalb der hier genannten Zeiten möglich.
Darüber hinaus können die geänderten Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Quellangabe:  www.boldecker-land.de

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