In der August-Ausgabe geht es u.a. um den Schulanfang. Die Förderung der Seniorenarbeit im Boldecker Land. Eine spannende Krimi-Lesung, Ratstermine Anfang September, Kommunalwahl 2021 und weitere Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden.
Die vollständige Ausgabe gibt es hier als ePaper oder als hier als PDF oder demnächst in Ihrem Briefkasten.
Zum Archiv geht es unter: archiv.wittich.de/5312
Kategorie: Weyhausen
After-Work-Impfung in Weyhausen
Samtgemeinde Boldecker Land organisiert Corona Impfangebot im Testzentrum
Um es bislang nicht geimpften Personen so leicht wie möglich zu machen, ein Impfangebot anzunehmen, bietet das Impfzentrum des Landkreises Gifhorn, in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land Impfungen ohne Terminvergabe auch außerhalb des Impfzentrums an.
Die Impfungen finden am
Do. 12.08.2021 von 14:00 bis 19:00 Uhr, im „UnserAllerOrt“ in Weyhausen, Neue Straße 12 statt.
Hierfür werden die Räumlichkeiten genutzt, die die Samtgemeinde Boldecker Land derzeit als Testzentrum zur Verfügung stellt.
Geimpft wird mit den Impfstoffen der Firmen BioNTech, Moderna oder Johnson & Johnson (je nach Verfügbarkeit). Mitgebracht werden muss ein Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis sowie, wenn möglich, der Impfpass. Ohne Impfpass wird eine Ersatzbescheinigung vor Ort ausgestellt.
Das Impfangebot richtet sich an alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Bei minderjährigen Impflingen ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Zweitimpfung erfolgt gegebenenfalls im Impfzentrum Gifhorn.
Samtgemeindebürgermeisterin
Anja Meier
Mitteilungsblatt Ausgabe Juli 2021
In der Juli-Ausgabe wird allen Menschen im Boldecker Land erholsame Urlaubs- und Sommertage gewünscht. Es geht u.a. um den ersten Spatenstich fürs Glasfasernetz, wo der Netzausbau Ende August beginnen soll, das Sommerferienprogramm und weitere Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden.
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19.177 Euro Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“
Samtgemeinde kauft 43 mobile Endgeräte,
damit mehr Schüler von zu Hause lernen können
WEYHAUSEN. Digitale Lernmittel im Wert von rund 19.000 Euro können Schülerinnen und Schüler der vier Schulen im Boldecker Land dank einer Sonder-Förderung aus dem „DigitalPakt Schule“ jetzt nutzen. Kürzlich wurden den Lehrkräften insgesamt 43 Tablet-Computer mit Tastatur und Cover
(jeweils 420 Euro wert) und vier Dokumentenkameras übergeben. Der Großteil, 28 IPads, ging an
die Christian-Albinus-Oberschule in Weyhausen, jeweils sechs Geräte zum mobilen Lernen bekamen die Grundschulen in Weyhausen und Jembke, drei gingen nach Osloß. Finanziert wurden die Tablets über das bundesweite Sofortausstattungsprogramm „für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die sich selbst kein Tablet, Notebook oder Laptop leisten können“, so sagt es Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
„Die Corona-Pandemie ist eine große Bewährungsprobe für uns alle“, erklärt Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier, „Schule ist plötzlich eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Das zeigt, wie wichtig das Erlernen des Umgangs mit digitalen Medien ist. Bildung in der
digitalen Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit diesen Medien erforderlich sind.“ Es sei aber Realität, dass die individuellen sozialen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse ungleiche Möglichkeiten böten. „Nicht alle Familien verfügen über digitale Endgeräte, die sie den Kindern und Jugendlichen zum Lernen zu Hause zur Verfügung stellen können. Im Sinne der Chancengerechtigkeit müssen wir gegensteuern, damit der Lern- und Unterrichtserfolg der Schülerinnen und Schüler, die sich kein Endgerät leisten können, nicht gefährdet wird.“
Vertreter aller vier Schulen und der Samtgemeindeverwaltung hatten zuvor gemeinsam darüber beraten, welcher Art die anzuschaffenden Geräte sein sollten, und sich dann auf die vielfach an deutschen Schulen verwendeten IPads geeinigt.
Woher das Geld kommt: Der Bund gewährt den Ländern aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro und schloss mit den Ländern 2019 den „DigitalPakt Schule“, um den Ausbau von IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung an Schulen zu fördern. Die Länder erbringen zudem einen investiven Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der mit Bundesmitteln geförderten Investitionen.
Am 30. April 2020 beschlossen Bund und Länder darüber hinaus, aufgrund der Pandemie-Situation für die Anschaffung digitaler Endgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler 500 Millionen Euro in einem Soforthilfeprogramm bereitzustellen. Niedersachsen wurde von diesem Geld ein
Betrag von 47 Millionen Euro zugesprochen. Schulträger, die an dem Programm teilnahmen, konnten – wie jetzt die Samtgemeinde Boldecker Land – mit Fördermitteln digitale Endgeräte beschaffen, die ihre Schulen den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf zur Verfügung stellen können.
Zu den erfreuten Empfängerinnen von drei nagelneuen IPads zählt Eva-Maria Schriek, Leiterin der Mühlenberggrundschule in Osloß: „Unsere Drittklässler, also die Acht- bis Zehnjährigen, sollten schon in der Lage sein, mit einem Tablet arbeiten zu können.“ Diese Ansicht teilt auch ihre Kollegin Almut Schrader, Leiterin der Grundschule Weyhausen, die sechs Geräte bekam: „Zur Unterstützung der digitalen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ist das ein guter Start.“ Zur Einführung der Buchstaben will sie die Geräte sogar schon in den ersten Klassen verwenden.
Auch Stephan Korten, Schulleiter der Christian-Albinus-Oberschule in Weyhausen, freut sich sehr und will „seine“ 28 Tablets zügig in Betrieb nehmen: „Wir haben schon Nachfragen von Schülern und
Eltern, wann man endlich Geräte ausleihen kann.“ Zudem verriet er: „Ab 2023 wird es Informatik auch als neues Unterrichtsfach geben. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten.“ Korten sagt, er habe
„etliche Schülerinnen und Schüler, die sich ihre Arbeitsblätter derzeit noch ,analog‘ in der Schule abholen, da sie zu Hause keine digitalen Endgeräte haben“.
Roland Schrader, Digitalbeauftragter der Grundschule Jembke, die mit sechs IPads versorgt wurde, pflichtet ihm bei: „Wir haben es durch die Corona-Situation jetzt schon, dass wir über Video-Chatprogramme mit den Kindern in Kontakt sind, und manche haben dafür zu Hause wirklich nur ein Handy.“
Schrader ist aber auch begeistert über die Dokumenten-Kamera, von denen alle vier Schulen jeweils ein Exemplar bekamen, und die „funktioniert wie ein moderner Overheadprojektor“. Nur, dass man keine Folien mehr ziehen müsse. Der 62-Jährige ist Klassenlehrer im ersten Klassenraum an der Grundschule Jembke, die mit einer digitalen Tafel ausgestattet ist. „Mit der Dokumentenkamera kann ich jetzt beispielsweise Seiten aus dem Lehrbuch an die Tafel projizieren und dort bearbeiten.“
Die Technologie der Kamera sei ein gutes Beispiel der aktuellen „Überbrückung von analog zu digital“, sagt Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier. „Aber wir als Samtgemeinde, und da spreche ich für Rat und Verwaltung, werden alles tun, um unsere Kapazitäten, was das Lernen mit digitalen Hilfsmitteln an unseren Schulen betrifft, so zügig wie möglich weiter auszubauen!“
Übersicht der Wahllokale im Boldecker Land
Wahllokale zur Landtagswahl am 15.10.2017
Musterstimmzettel zur Landtagswahl im Wahlkreis 5 Gifhorn-Nord/Wolfsburg.
Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel |
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf |
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke |
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß |
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck |
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen |
Erläuterung:
Alle Wahllokale in der Samtgemeinde Boldecker Land sind nicht Null-Barrierefrei. Die Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den ungehinderten Zugang zum Wahllokal (rollstuhlgerecht)
Planfeststellungsverfahren zum geplanten A39-Neubau im Mai
Erneutes Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Weyhausen bis Ehra im Mai 2017
Vom 03. Mai bis zum 2. Juni werden die Planungsunterlagen zum geplanten Ausbau der Autobahn A39 öffentlich im Rathaus der Samtgemeinde ausgelegt. Die erste Auslegung erfolgte 2014. Im Rahmen eines Erörterungstermins im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass die damals ausgelegten Unterlagen überholt waren. Somit basierten alle Einwendungen auf veralteten Daten.
2000 Einwendungen zur A39 waren es 2014 |
Nun müssen die betroffenen Bürger*innen und Verbände erneut Einwendungen für das Planfeststellungsverfahren erstellen um ihre Rechte zu sichern.
Die geänderten Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit
vom 3.5. 2017 bis zum 2.6.2017 einschließlich bei der Samtgemeinde Boldecker Land während der Dienststunden
Montags von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Zusätzlich ist die Einsicht nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 05362/9781-12 oder 05362/9781-0) auch außerhalb der hier genannten Zeiten möglich.
Darüber hinaus können die geänderten Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Quellangabe: www.boldecker-land.de
Geänderte Anmelderegelungen für Krippe, Kindergarten und Hort
Für die Kinder aus dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land gilt erstmalig ab diesem Jahr (gemäß Kindertagesstättensatzung) folgende Anmelderegelung:
Kinder, die von August 2016 an einen Platz in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort bekommen sollen, sind in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 anzumelden.
Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten oder im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.
Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe in einem Losverfahren durchgeführt.
Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben, deren Geschwisterkind/-kinder den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung beziehungsweise einen Platz in einem nicht gewünschten Kindergarten erhalten haben.
Den Kindern, die in der gewünschten Einrichtung nicht berücksichtig werden können, wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Samtgemeinde Boldecker Land angeboten.
Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben oder die im Vorjahr keinen Platz beziehungsweise einen Platz in einer nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.
Das Losverfahren findet öffentlich am Mittwoch, den 16. 03. 2016, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, statt.
Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land zuziehende Familien.
Die Samtgemeinde Boldecker Land wird vor der Platzvergabe darüber informieren, für welche Kindertagesstätten eine Platzvergabe erforderlich sein wird.
Quelle: Pressemitteilung 01/01-2016 vom 13. 1. 2016
Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Boldecker Land: Arbeitsgruppe Verkehr ins Leben gerufen
In der Samtgemeinde Boldecker Land wird eine „Arbeitsgruppe Verkehr“ ins Leben gerufen,
mit dem Ziel die Verkehrssituation in allen sechs Gemeinden der Samtgemeinde nachhaltig
zu verbessern. Das neu zu bildende Gremium wird voraussichtlich am 12. November seine
Arbeit aufnehmen.
Die künftige Arbeitsgruppe (AG) besteht aus 23 Personen: Jede Mitgliedsgemeinde wird drei
Vertreter benennen, die Fraktionen benennen je einen Vertreter für jede Fraktion (z. Zt. vier)
und die Samtgemeindeverwaltung wird mit einer Person vertreten sein. Außerdem können
die einzelnen Bürgermeister jederzeit an den Treffen teilnehmen.
Die Themen der Arbeitsgruppe sind die Sichtung der Unterlagen bei Beteiligung der
Samtgemeinde an überörtlichen Planungen mit Bezug zur Verkehrssituation des Boldeckers
Landes. Die Arbeitsgruppe wird zudem den laufenden Stand entsprechender
Verkehrsplanungen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
aufspüren.
Daraus folgend wird die Arbeitsgruppe Vorschläge für die einzelnen Gemeinderäte
ausarbeiten, zu bestehenden Verkehrsplanungen Dritter den Prozess begleiten und ggf.
notwendige Maßnahmen definieren, um die Interessen der jeweiligen Gemeinde bzw. des
Boldecker Landes zu vertreten. Die Arbeit der AG soll aber auch der Transparenz und
Öffentlichkeit des Diskussionsprozesses dienen. „Dabei sollen künftige Diskussionen auf
fundiert vorbereiteter Grundlage stattfinden können“, sagt Samtgemeindebürgermeisterin
Anja Meier.
„Da es keine gesetzlich zuständige Stelle zur Wahrnehmung einer solchen Aufgabe gibt, ist
die ,Arbeitsgruppe Verkehr‘ eine freiwillige Maßnahme, die dazu dienen soll, die
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Boldecker Land in ihrer Arbeit zu unterstützen“,
erklärt Anja Meier. So seien beispielsweise Gemeinden für den Bau und Betrieb von
Gemeindestraße zuständig, Realverbände und Gemeinden unterhielten Wirtschaftswege.
Kreis, Land und Bund bauten und betrieben anderweitig klassifizierte Straßen – doch für
Geh- und Radwege seien am Ende wiederum die Gemeinden zuständig. Für eine „integrierte
Betrachtung des Verkehrs an sich“ bestünde dagegen keine Zuständigkeit. Dies solle die
Arbeitsgruppe ändern.
„Wir wollen unseren Bürgermeistern und den Ratsmitgliedern, die ohnehin schon viel
ehrenamtliches Engagement an den Tag legen, damit unter die Arme greifen und helfen, die
Verkehrssituation im Boldecker Land zu optimieren“, so Anja Meier. Die zu benennenden
Vertreter der einzelnen Gemeinden müssten demzufolge auch nicht zwingend Ratsvertreter
sein, sondern könnten auch auf der Grundlage anderer Eignung als Teilnehmer für den neu
zu bildenden Arbeitskreis von ihren Gemeinden ausgewählt und von den Bürgermeistern
abgesandt werden. „Sie müssen sich jedoch zu dem Ziel bekennen, die Verkehrsproblematik
als gemeinschaftliches Thema zu behandeln“, betont die Samtgemeindebürgermeisterin.
Quelle: Pressemitteilung 3/9-2015 vom 29. 9. 2015
Samtgemeinde Boldecker Land Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Ihr Ansprechpartner: Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier, Tel. 05362/97 81-11
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Anne-Kathrin Schulze, Tel. 05362/97 81-19