Übersicht der Wahllokale im Boldecker Land

Wahllokale zur Landtagswahl am 15.10.2017

Musterstimmzettel zur Landtagswahl im Wahlkreis 5 Gifhorn-Nord/Wolfsburg.

Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gaststätte Heidekrug, Hauptstraße 20, 38556 Barwedel
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Gemeindeverwaltung Bokensdorf, Bauernberg 4, 38556 Bokensdorf
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Grundschule Jembke (Raum A1b), Schulstraße 6, 38477 Jembke
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Dorfgemeinschaftshaus Osloß, Mühlenweg 50, 38557 Osloß
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Gemeindeverwaltung Tappenbeck, Stahlbergstraße 2, 38479 Tappenbeck
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen
Grundschule Weyhausen (Raum F010 und F011), Kirchweg 2a, 38554 Weyhausen

Erläuterung:

Alle Wahllokale in der Samtgemeinde Boldecker Land sind nicht Null-Barrierefrei. Die Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den ungehinderten Zugang zum Wahllokal (rollstuhlgerecht)

SV Jembke – Radtour quer um das Boldecker Land

Auf zur letzten Radtour in 2016 – 32km quer durch das Boldecker Land

Liebe Radlerinnen und Radler,

am Sonntag um 9:30 Uhr an der Sporthalle in Jembke startet unsere letzte Radtour quer durchs Boldecker Land statt. Traditionsgemäß kehren wir, wie immer bei der letzten Tour, zum Mittagessen ein.

Das Essen findet diesmal in Tappenbeck bei Sicilia statt. Wir brauchen unser Essen nicht vorab aussuchen, sondern wählen Vorort. Wer möchte kann auch schon in der Karte stöbern.

Bitte sagt uns vorab Bescheid, ob Ihr dabei seid, damit wir die genaue Personenzahl angeben können. Wir freuen uns auf eine schöne Tour mit einem abschließenden netten Essen mit Euch, als Ausklang für diese Radsaison.

Nichtmitglieder des SV Jembke sind herzlich willkommen und können gegen ein Startgeld von 3 € gerne mitradeln.

Viele Grüße

Euer Orgateam

Tel. 05366-290

mail: wagner-jembke@t-online.de

Geänderte Anmelderegelungen für Krippe, Kindergarten und Hort

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Für die Kinder aus dem Gebiet der Samtgemeinde Boldecker Land gilt erstmalig ab diesem Jahr (gemäß Kindertagesstättensatzung) folgende Anmelderegelung:

Kinder, die von August 2016 an einen Platz in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort bekommen sollen, sind in der Zeit vom 01.02.2016 bis 29.02.2016 anzumelden.

Anmeldungen können während der Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten oder im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, abgegeben werden.

Sofern mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze in der gewünschten Kindertagesstätte vorhanden sind, wird die Platzvergabe in einem Losverfahren durchgeführt.
Für einen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die im Jahr vor der Einschulung stehen, bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben, deren Geschwisterkind/-kinder den gewünschten Kindergarten besucht/besuchen oder die im Vorjahr keinen Kindergartenplatz in der gewünschten Einrichtung beziehungsweise einen Platz in einem nicht gewünschten Kindergarten erhalten haben.

Den Kindern, die in der gewünschten Einrichtung nicht berücksichtig werden können, wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Samtgemeinde Boldecker Land angeboten.
Für Krippen- und Hortplätze werden Kinder vorrangig berücksichtigt, die bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil leben oder die im Vorjahr keinen Platz beziehungsweise einen Platz in einer nicht gewünschten Einrichtung erhalten haben.

Das Losverfahren findet öffentlich am Mittwoch, den 16. 03. 2016, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses im Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, statt.
Die Anmeldefrist gilt nicht für im Laufe des Jahres in eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Boldecker Land zuziehende Familien.
Die Samtgemeinde Boldecker Land wird vor der Platzvergabe darüber informieren, für welche Kindertagesstätten eine Platzvergabe erforderlich sein wird.

Quelle: Pressemitteilung 01/01-2016 vom 13. 1. 2016
Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

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